Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten in der am Tag der Bestellung gültigen Fassung für sämtliche Kaufverträge zwischen FAIRCOM und ihren Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mit der Abgabe seiner Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden und an sie gebunden.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften (insbesondere den Bestimmungen des KSchG) ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam.

§2 Vertragsschluss
(1) FAIRCOM behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern. Alle Angebote (Prospekte, Kataloge, Preislisten…) sind freibleibend und als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, selbst ein Angebot zu legen.

(2) Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch FAIRCOM zustande. Dies geschieht durch die Absendung einer entsprechenden Auftragsbestätigung. FAIRCOM ist nicht verpflichtet, eine Bestellung des Kunden anzunehmen.  

§3 Vertragssprache
Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst und Beschwerdeerledigung werden durchgängig in deutscher Sprache angeboten.

§5 Preise
(1) Grundsätzlich gilt jener Kaufpreis für die bestellten Waren als vereinbart, der sich aus den aktuellen Prospekten, Katalogen, Preislisten und ähnlichen Publikationen von FAIRCOM ergibt.

(2) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Tagesbruttopreise „ab Werk“ einschließlich der österreichischen gesetzlichen Umsatzsteuer von 20 %. Der Versand von Produkten ist nicht kostenlos.

(4) Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung mangels anderer Vereinbarungen nach tatsächlichem Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird. Die im Angebot genannten Preise sind freibleibend und unverbindlich.

(5) Sollten im Zuge des Versandes Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen auch diese zu Lasten des Bestellers. Die Preise für die angebotenen Lieferungen und Leistungen enthalten nicht Kosten, die von Dritten verrechnet werden.

§6 Lieferbedingungen
(1) Die jeweilige Lieferzeit beziehungsweise die jeweilige Lieferfrist ist abhängig vom jeweils gewählten Produkt, Lieferzeiten gelten nie als Fixtermin.

(2) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Bei unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Angaben durch den Kunden trägt dieser alle daraus entstehenden Kosten.

(3) Unsere Produkte sind kundenspezifische Einzelanfertigungen und sind daher von der Rückgabe oder Umtausch ausgeschlossen. Bereits begonnene Produktionen können nicht mehr storniert werden und werden zu 100% an den Kunden verrechnet.

§7 Schutz von Plänen und Unterlagen
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Kataloge, Muster oder Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

§8 Ausführung, Farbtöne und Windwerte
(1) Farbabweichungen, kleine Oberflächenschäden oder sonstige Abweichungen – soweit sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind – gelten nicht als Mängel. Für die richtige Auswahl von Farben haftet allein der Auftraggeber, unsere Mitarbeiter geben nur Beschreibungen der zum Verkauf stehenden Materialien ab. Bei Schirmbespannungen können aus fertigungstechnischen Gründen zwischen einzelnen Stoffbahnen geringfügige Farbabweichungen auftreten.

(2) Der von uns für den OFFEN-Zustand aller Schirme angegebene Windwert bezieht sich auf mehr oder weniger horizontal angreifenden Wind, nicht hingegen auf unberechenbare Belastungen wie bei Verwirbelungen oder Tornados, bei Schirm-Installationen in Steilhanglagen, am unmittelbaren oberen Rand von Böschungsrändern oder Dachterrassen, bei Bodenbefestigungen und deren Bauteile die nicht vom Hersteller geliefert wurden sowie bei nicht genehmigten Veränderungen an der Konstruktion.

(3) Regenrinnen schützen nur temporär vor Regenschauer, sind nach der Erstinstallation immer zu überprüfen und gegebenenfalls für ein optimales Ergebnis zu justieren. Bei stärkerem Regen oder in Kombination mit Wind kann die Funktion stark eingeschränkt sein bzw. können Tropfenbildung und Undichtheiten auftreten.

(4) An exponierten Lagen wie z.B. an Küsten, Steilhängen, Dachterrassen etc. sind bei Nichtgebrauch der Schirme zwingend eine originale Schutzhülle sowie Zurrgurten erforderlich, bei Nichtbefolgung treten Schäden am Stoff (Windschlag, Klemmspuren etc.) auf – eine Missachtung dieser Maßnahmen führt automatisch zum Verlust der Gewährleistungsansprüche.

§10 Eigentumsvorbehalt
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Bei Warenrücknahmen sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationskosten zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Ist der Kunde Verbraucher oder ein Unternehmer, zu dessen Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie nicht verkaufen, verleihen oder verschenken. Der Kunde trägt mit Übernahme der Ware durch ihn oder einen von ihm bestimmten Dritten das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung, außer er hat die Art der Beförderung nicht wie von Lipowec vorgeschlagen gewählt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzunehmen, dies gilt auch dann, wenn die Waren von uns montiert wurden. Der Kunde gibt hiermit sein Einverständnis zur Demontage.

§11 Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlungsmöglichkeiten sind Vorauskasse, PayPal und Klarna Sofortüberweisung.

(2) Die Verrechnung erfolgt in Euro.

(3) Die gesetzlichen (Verzugs) Zinsen nach § 1333 Abs. 1 ABGB betragen für Nicht-Kaufleute gemäß § 1000 Abs. 1 ABGB 4% jährlich. Nach § 1333 Abs. 2 ABGB betragen die gesetzlichen Verzugszinsen „zwischen Unternehmern aus unternehmerischen Geschäften“ (= zweiseitige Handelsgeschäfte) 8% „über dem Basiszinssatz“. Der Kunde ist bei Zahlungsverzug verpflichtet, sämtliche durch diesen Zahlungsverzug entstehenden und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich FAIRCOM vor.

(4) Reaktionszeit bei Reklamationen: Anfragen werden innerhalb von 2 Werktagen beantwortet.

§12 Gewährleistung

(1) Der Gewährleistungsanspruch umfasst alle Mängel, die zum Zeitpunkt der Abnahme oder Übernahme der Ware vorhanden sind.

(2) Verdeckte Mängel, die nach den unverzüglichen Untersuchungen nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

(3) Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben (innerhalb von 48 Stunden), so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistung- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

(4) Zum Zwecke der Überprüfung/Feststellung eines vermeintlichen oder tatsächlichen Gewährleistungsanspruches hat der Kunde die zu beanstandende Sache fracht- und kostenfrei bei uns anzuliefern. Die Überprüfung/ Feststellung eines vermeintlichen oder tatsächlichen Mangels an der Textilmembrane erfolgt auf der Grundlage der vom ehemaligen Bundesverband Konfektion Technischer Textilien e.V., Krefeld (heute ITRS, Industrieverband Tech-nische Textilien – Rollladen – Sonnenschutz e.V., Mönchengladbach), herausgegebenen ‚Richtlinien zur Beurteilung von konfektionierten Markisentüchern‘, Stand Januar 2023.

(5) Auf kostenlos erbrachte Leistungen oder gelieferte Waren besteht kein Garantieanspruch.

§13 Schlichtungsstelle
(1) Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

(2) Wir erkennen den Internet Ombudsmann unter www.ombudsmann.at, in der Margaretenstraße 70/2/10, 1050 Wien, als außergerichtliche Schlichtungsstelle an. Informationen zum Verfahren des Internet Ombudsmann für die alternative Streitbeilegung nach dem AStG (AStG-Schlichtungsverfahren) finden Sie in den Verfahrensrichtlinien der Schlichtungsstelle. Die Richtlinien für das Schlichtungsverfahren beim Internet Ombudsmann außerhalb des Anwendungsbereichs des AStG (Standard-Verfahren) finden Sie unter Standardverfahren.

(3) Bei Fragen zum Thema Streitschlichtung wenden Sie sich bitte an unser Service unter der E-Mail Adresse info@faircom.at oder den Internet Ombudsmann unter www.ombudsmann.at.

§14 Gerichtsstand
(1) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird ausdrücklich Wien vereinbart, weiters ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

(2) Hat der Verbraucher iSd § 1 KSchG im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind.

 

Stand: Februar 2023